Allgemeine Nutzungsbedingungen für Fotografen und Künstler:


Allgemeines

Diese Vereinbarung regelt das Verhältnis zwischen goodbild – Bilder -Shop und dem Fotografen bzw. Fotokünstler.

 

Gegenstand des Vertrags

Der Fotograf bzw. Fotokünstler stellt Medien (Foto.- Bildmaterial, Grafiken, Video) bei goodbild zum Verkauf ein. Erfolgt der Verkauf übergibt der Fotograf die Nutzungslizenz als Stockphoto wie in den AGB beschrieben an den Käufer.

 

Zustandekommen der Vereinbarung
Die Vereinbarung erfolgt ausschließlich per Internet und wird durch die erstmalige Registrierung durch den Fotografen bzw. Fotokünstler abgeschlossen. Der Fotograf bzw. Fotokünstler akzeptiert durch markieren der Checkbox im Anmeldeformular (Mit der Anmeldung bei goodbild stimmen Sie den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu.) diese Vereinbarung.

 

Rechte und Pflichten des Fotografen bzw. Fotokünstlers

Der Fotograf bzw. Fotokünstler ist verantwortlich für den Upload der Medien (Bild, Video, Grafiken) bei goodbild sowie deren Bezeichnung (Titel, Beschreibung, Schlüsselworte) und Preisvergabe.

 

Der Fotograf bzw. Fotokünstler versichert Wahrheitsgemäße angaben zu seiner Person sowie zu den Bezeichnungen der Medien zu machen und diese auf dem aktuellsten Stand zu halten. Unterlässt der Fotograf die Aktualisierung seiner Stammdaten, so gehen daraus entstehende Kosten und Schäden zu seinen Lasten, etwa bei Fehlüberweisungen aufgrund geänderter Bankdaten.

 

Medien, die der Fotograf bzw. Fotokünstler bei goodbild anbietet können auch anderweitig angeboten werden. Er überträgt kein exklusives Nutzungsrecht an goodbild.

goodbild und deren Partner sind berechtigt, Medien des Fotografen bzw. Fotokünstlers für eigene Werbezwecke, welche der Unterstützung und Förderung des Verkaufes dienen ohne Honorarzahlung an den Fotograf bzw. Fotokünstler zu verwenden.  Der Auftrag zum Löschen der Daten und der Medien des Fotograf bzw. Fotokünstler muß schriftlich erfolgen.

 

Der Fotograf bzw. Fotokünstler versichert sämtliche Urheberrechte an den Medien zu besitzen. Somit keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen oder sonstige Rechte Dritter hinsichtlich der abgebildeten Motive verletzt. Er versichert dass er alle erforderlichen Rechte zur Erteilung der Nutzungslizenz an goodbild und deren Kunden hat.

Der Fotograf bzw. Fotokünstler garantiert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung (einschließlich der Verwertung für werbliche Zwecke) in nachweisbarer Form (Model Release/ Property Release, Akkreditierung) erteilt haben.


Der Fotograf bzw. Fotokünstler hat als Urheber und Rechteinhaber bei Verwertung bzw. Veröffentlichung seiner Medien bzw. des Bildmaterials einen Anspruch auf 50% des Verkaufserlöses.
Als Verkaufserlös gilt: der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden aktuelle Verkaufspreis abzüglich gewährter Rabatte, indirekter Rabatte, sowie exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Darüber hinaus hat der Fotograf ebenfalls einen Anspruch in Höhe von 50% auf Verkaufserlöse, die bei einer Verwertung des Bildmaterials durch Partneragenturen an goodbild gezahlt sowie auf Schadensersatzleistungen, die Dritte aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an goodbild zu leisten haben.
Als Verkaufserlös zu berücksichtigen sind nur die Nettoerlöse. Bei Erlösen, die erst mit rechtsanwaltlicher Hilfe und/oder auf gerichtlichem Wege eingehen, gilt als Ertrag nur das, was nach Abzug der vom Schuldner nicht erstatteten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten verbleibt.

Der Vergütungsanspruch des Fotografen entsteht mit dem erfolgreich abgeschlossenen Bestellvorgang. Im Falle eines Rücktritts des Kunden oder einer Rückabwicklung des Vertrages, insbesondere wegen Mangelhaftigkeit des Bildmaterials entsteht der Anspruch nicht. In solchen Fällen wird die Auszahlung an den Fotografen storniert. Falls die Mängel gravierend sind, wird das Bild bzw. die Medien aus der Datenbank gelöscht.

goodbild erstellt monatlich eine detaillierte Abrechnung für den Fotografen, die unter dem Menüpunkt

»Photographer Login« jederzeit einsehbar ist. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Verkaufspreises in EUR am Monatsende. Der Betrag wird auf das vom Fotografen angegebene Konto überwiesen.

Der Fotograf bzw. Fotokünstler hat sein Honorar selbst zu versteuern und gibt wahrheitsgemäß an, ob er mehrwertsteuerpflichtig ist. Bei gewerblichen Anbietern, deren Steuernummer/ Umsatzsteuer-ID nachgewiesen ist, erfolgt die Auszahlung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 7 Prozent. Die Auszahlung an Privatpersonen sowie gewerbliche Anbieter aus dem Ausland erfolgt ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.


Leistungen von goodbild
goodbild bietet die vom Fotografen bzw. Fotokünstler eingelieferten Medien (Bild, Video, Grafiken) auf der Plattform www.goodbild.com auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur Lizenzierung an.

goodbild entscheidet über die endgültige Beschreibung, Kategorisierung und den Verbleibvon Bildern in der Datenbank und behält sich eine redaktionelle Selektion vor.

 

goodbild kann die Anzahl der Bilder je Fotograf bzw. Fotokünstler in der Datenbank beschränken und behält sich das Recht vor, Bilder nach dem Upload durch den Fotografen bzw. Fotokünstler jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen, aus dem Pool der bereitgestellten Bilder zu entfernen und sie somit aus der Vermarktung auszuschließen. Der Fotograf bzw. Fotokünstler wird in seinem persönlichen Bereich hierüber informiert.

 

Die Preisgestaltung sowie Rabattgewährung für die auf goodbild com sowie auf Plattformen von Partneragenturen angebotenen Medien (Bild, Video, Grafiken) obliegt goodbild.

goodbild kann in diesem Zusammenhang Preisempfehlungen für verschiedene Medien (Bild, Video, Grafiken) aussprechen welche vom Fotografen bzw. Fotokünstler berücksichtigt werden sollten. Diese werden in seinem persönlichen hinterlegt.

 

goodbild behält sich das Recht vor, Mitteilungen auf ausschließlich elektronischem Weg zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung ersetzt in diesem Fall die Zustellung von Mitteilungen in Papierform. Der Fotograf bzw. Fotokünstler erkennt ausdrücklich alle auf elektronischem Weg zugestellten Mitteilungen und Abrechnungen an.


goodbild übernimmt alle üblichen und zumutbaren Anstrengungen bezüglich Sicherheit, insbesondere für die Vertraulichkeit von Kunden- und Zahlungsdaten. goodbild hat Zugriff auf die Benutzerdaten und kann Anpassungen vornehmen. Eine weitergehende Gewährleistung – insbesondere Schadensersatzansprüche – wird durch goodbild nicht erbracht. Informationen über Lizenzgeber oder mögliche Lizenznehmer können einzig für goodbild Marketingzwecke genutzt werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

Haftungsausschluss

goodbild  übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstige Rechte Dritter hinsichtlich der abgebildeten Motive und den eingereichten Medien.
Der Fotograf bzw. Fotokünstler ist verpflichtet, goodbild von sämtlichen Schadenersatz- und Haftungsansprüchen Dritter, die sich aufgrund einer – trotz Beachtung der in der Vereinbarung enthaltenen Lizenzbedingungen – begangenen Schutzrechtsverletzung ergeben freizustellen und schadlos zu halten. Diese umfasst auch: Nachweis der lückenlosen Urheberrechtskette, unmittelbare Teilnahme an Mitwirkungspflichten und Kosten der Rechtsverfolgung.
goodbild haftet in keinem Fall für Schäden, die durch die direkte oder indirekte Nutzung des Bildmaterials sowie die Nutzung der Online-Plattform entstehen. Goodbild ist nicht verpflichtet, überlassenes Bildmaterial gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern.

 


Änderungen und Auflösung der Vereinbarung

Dieser Vertrag kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit geändert oder ergänzt werden. Es gilt die zum Zeitpunkt der Registrierung auf goodbild aktive Vertragsversion. Änderungen, Ergänzungen und Abweichungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform; mündliche oder elektronische anders lautende Abmachungen sind für goodbild nicht verbindlich.

Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum jeweils ersten des darauf folgenden Monats kündigen. Während der Vertragslaufzeit im Namen des Lizenzgebers mit Lizenznehmern abgeschlossene örtlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsverträge werden von der Beendigung dieses Vertrages nicht berührt.

Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg. Für alle Rechtsbeziehungen von goodbild mit Fotografen und Fotokünstlern gilt deutsches Recht als vereinbart.

Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.